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Lizenzvereinbarung

Endbenutzer-Lizenzvertrag für STROKES international Software

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN:
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (“Lizenzvertrag”) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und Strokes Publishing GmbH für die diesem Lizenzvertrag beiliegende Software. Indem Sie die Software installieren, kopieren oder verwenden, erklären sie sich mit den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages einverstanden. Falls Sie sich damit nicht einverstanden erklären, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu kopieren oder zu verwenden.

ALLE RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM DER SOFTWARE STEHEN STROKES PUBLISHING GMBH UND IHREN LIZENZGEBERN BZW. LIEFERANTEN ZU. DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE IST NUR IM RAHMEN DIESER VERTRAGSBESTIMMUNGEN ERLAUBT.

1.    Definitionen

“Software” umfasst (a) den gesamten Inhalt der Dateien (gleich ob durch Herunterladen, physische Datenträger oder eine andere Art der Verteilung bereitgestellt), der Disketten(n), der CD-ROM(s) oder eines anderen Datenträgers mit dem dieser Lizenzvertrag geliefert wird und (b) dazugehörige Begleitmaterialien (“Dokumentation”).
“Verwendung” oder “verwenden” bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäss der Dokumentation.
“Computer” steht für ein elektronisches Gerät, das Informationen in digitaler Form oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann.
“STROKES” steht für Strokes Publishing GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schweizerischem Recht mit Sitz in Zürich, ihre Lizenzgeber und Lieferanten.

2.    Softwarelizenz

Sofern Sie die Software von STROKES oder einem ihrer autorisierten Händler bezogen haben und solange Sie die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages einhalten, gewährt Ihnen STROKES eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software für die in der Dokumentation beschriebenen Zwecke gemäß den nachstehenden Bestimmungen.
2.1    Allgemeine Verwendung
Sie dürfen eine Kopie der Software auf einem Einzel-Computer installieren und verwenden. Die Software darf nicht zur gleichen Zeit auf verschiedenen Computern gemeinsam genutzt werden, installiert sein oder verwendet werden.
 
2.2    Sicherungskopie

Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig.
2.3    Keine Änderungen
Das Ändern, Anpassen, Übersetzen oder Erstellen von Bearbeitungen der Software ist Ihnen nicht gestattet. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln oder eine Software zu entwickeln, die dieser Software im Wesentlichen ähnlich ist.

3.    Übertragung

Sie dürfen die Rechte an der Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen, oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigen.

4.    Geistiges Eigentum, Urheberschutz


Die Software ist geistiges Eigentum von und gehört STROKES. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Ihnen werden keine geistigen Eigentumsrechte an der Software gewährt und sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich unter diesem Lizenzvertrag gewährt werden, sind STROKES vorbehalten.

5.    Gewährleistungsausschluss
5.1    Im Allgemeinen


Die Software wird Ihnen “WIE BESEHEN” zur Verfügung gestellt, STROKES gibt keine Zusicherungen ab und schließt jegliche Gewährleistung bezüglich der Verwendung der Software und ihrer Leistungsfähigkeit aus. STROKES stellt für die Software keinen technischen Support bereit.
Die Software wurde für allgemeine Zwecke entwickelt und angeboten und nicht für besondere Zwecke eines Nutzers. Sie erkennen an, dass keine Software fehlerfrei ist. Ihnen obliegt, Ihre Daten regelmäßig zu sichern.
STROKES übernimmt keine Gewährleistung für die Leistungsfähigkeit der Software oder die erzielten Arbeitsergebnisse bei Verwendung der Software. STROKES gewährt keine Garantien oder Zusicherungen (ausdrücklicher oder stillschweigender Natur, die entweder aus einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen, oder aus gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichen  oder anderen Vorschriften abgeleitet werden) hinsichtlich Marktgängigkeit, Rechtsmängelfreiheit, Integrierung oder Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke.
Die Bestimmungen in dieser Ziffer 5 und der nachstehenden Ziffer 6 gelten über die Beendigung dieses Lizenzvertrages hinaus fort, ungeachtet der Gründe für die Beendigung. Daraus folgt jedoch weder stillschweigend noch ausdrücklich die Gewährung eines Nutzungsrechts an der Software für die Zeit nach Beendigung dieses Lizenzvertrags.
 
5.2    Beschränkte Gewährleistung für Benutzer in Deutschland und Österreich

Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erworben und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Länder haben, trifft Ziffer 5.1 nicht zu. STROKES gewährleistet stattdessen für den Zeitraum der Gewährleistungsfrist nach Erhalt der Software, dass die Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen (“die vereinbarten Funktionen”) bereitstellt, vorausgesetzt, sie wird entsprechend der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet.
Die in dieser Ziffer 5.2 genannte “Gewährleistungsfrist“ beträgt zwei (2) Jahre. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Funktionen begründen keine Gewährleistungs-ansprüche. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht für Software, die Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, beispielsweise Vorab- oder Testversionen, Produkt-Sampler oder unverkäufliche Musterkopien der Software oder für Software, die von Ihnen auf eine Weise geändert wurde, die Mängel verursacht hat.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, müssen Sie die Software während der beschränkten Gewährleistungsfrist unter Vorlage des Kaufbelegs an den Händler, bei dem Sie die Software erworben haben, zurückgeben. Wenn die Funktionen der Software wesentlich von den in der Dokumentation aufgeführten Funktionen abweichen, ist STROKES berechtigt, die Software – im Wege der Nachbesserung und nach eigenem Ermessen – zu reparieren oder auszutauschen. Sollte dies fehlschlagen, sind Sie zu einer Minderung des Kaufpreises (Minderung) oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandelung) berechtigt.

6.    Haftungsbeschränkung
6.1    Im Allgemeinen


STROKES übernimmt keine Haftung für Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art (einschliesslich Folge- oder ähnlichen Schäden, wie Schäden aus entgangenem Gewinn oder Verlust von Daten), auch wenn ein Vertreter von STROKES über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Ansprüche oder Kosten bzw. über Forderungen Dritter unterrichtet war. Die vorgenannten Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nur soweit nach anwendbaren zwingenden Vorschriften des nationalen Rechts zulässig.
Die gesamte Haftung von STROKES unter diesem Lizenzvertrag oder aus unerlaubter Handlung (einschliesslich aufgrund von Fahrlässigkeit) ist auf den Betrag begrenzt, der für die Software entrichtet wurde.

6.2    Haftungsbeschränkung für Benutzer in Deutschland und Österreich

Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erworben haben und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Länder haben, trifft Ziffer 6.1 nicht zu. Vorbehaltlich der Bestimmungen des nachstehenden Absatzes ist die gesetzliche Haftung von STROKES stattdessen wie folgt beschränkt: (i) STROKES übernimmt die Haftung nur bis zur Höhe des zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrages typischerweise vorhersehbaren Schadens hinsichtlich derjenigen Schäden, die aus einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrühren; und (ii) STROKES haftet nicht für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für Fälle der gesetzlich zwingenden Haftung, insbesondere nicht für die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, die Haftung aufgrund einer Beschaffenheitsgarantie oder für die Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden.
Sie sind vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages dazu verpflichtet, alle zur Vermeidung oder Minderung von Schäden notwendigen, angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere das Erstellen von Sicherungskopien der Software und Ihrer Computerdaten.

7.    Keine Persönlichkeitsverletzung

Die mittels der Software zugänglich gemachten Inhalte (Dialoge und Worte zum Anhören etc.) wurden von STROKES geprüft, mit dem Ziel sicherzustellen, dass sie nicht Ihre Persönlichkeitsrechte verletzen (insbesondere aufgrund beleidigender oder diskriminierender Äusserungen). Dennoch kann STROKES nicht garantieren, dass Sie sich nicht doch in Ihrer Persönlichkeit verletzt fühlen. Sie verwenden die Software auf eigenes Risiko und anerkennen, dass eine allfällige Persönlichkeitsverletzung infolge Einwilligung nicht widerrechtlich ist. Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen gegenüber STROKES sind somit ausgeschlossen.

8.    Kündigung

Unbeschadet sonstiger Rechte ist STROKES berechtigt, diesen Lizenzvertrag zu kündigen, falls Sie gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verstossen. In einem solchen Fall sind sie verpflichtet, die Software zu vernichten.

9.    Allgemeine Bestimmungen

Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages für nichtig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Lizenzvertrages hiervon nicht betroffen, der ansonsten gemäß seinen Bestimmungen gültig und durchsetzbar bleibt. Eine Änderung des vorliegenden Lizenzvertrages ist nur in schriftlicher Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter von STROKES unterzeichnet werden muss. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen Ihnen und STROKES bezüglich der Software. Er ersetzt alle bisherigen Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen mit Bezug zur Software.

10.    Geltendes Recht und Gerichtstand

Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem geltenden materiellen Recht der Schweiz. Dieser Lizenzvertrag unterliegt nicht dem UN-Abkommen über den Internationalen Warenkauf, dessen Anwendung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ergeben, ist Zürich.
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